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Staplerkurs

Das Erlangen eines Staplerscheins in Österreich ist ein wichtiger Schritt für diejenigen, die Flurförderzeuge sicher und effizient bedienen möchten. Durch die Schulung und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen trägst du dazu bei, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern.

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Jede Person, die beruflich Flurförderzeuge wie Gabelstapler bedienen möchte, muss einen gültigen Staplerschein besitzen. Dies gilt für Mitarbeiter in Lagern, Logistikzentren, Fabriken und anderen Arbeitsumgebungen, in denen Gabelstapler eingesetzt werden.

Unsere Ausbildung erfolgt gemäß § 11 der österreichischen Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBL II Nr.13/2007 und den Regelwerken des Arbeitnehmerschutzgesetzes bzw. der Arbeitsmittelverordnung. Teilnahmevoraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Jeder, der einen Stapler bedient, muss den entsprechenden Nachweis der Fachkenntnis (Staplerführerausweis) besitzen. Die Kursdauer beträgt 21 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten.

Welche Inhalte die Mindestausbildung umfasst, ist exakt festgehalten. Es werden wichtige Kenntnisse zur Nutzung und Pflege von Hubstaplern vermittelt.

4 UStd. Grundbegriffe der Elektrotechnik und der Mechanik
4 UStd. Funktionen eines Hubstaplers & dessen mechanischer und elektrischer Ausrüstung
4 UStd. rechtliche Bedingungen wie Arbeitnehmerschutzvorschriften
3,5 UStd. Kenntnisse über Betrieb und Wartung
2 UStd. Sicherheitseinrichtungen des Hubstaplers
2 UStd. zur freien Verfügung
1 UStd. Praxis

Damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Staplerkurs ohne großen logistischen Aufwand und in gewohntem Ambiente besuchen können, bieten wir unsere Schulungen auch vor Ort direkt im Unternehmen an.

Kann ich die Prüfung wiederholen, wenn ich durchfalle?

Ja, es ist möglich, die Prüfung zu wiederholen. Wir bieten Unterstützung bei der erneuten Vorbereitung an. 

Gültigkeitsdauer und Auffrischung

Der österreichische Staplerschein, offiziell als „Fachkenntnisnachweis gemäß § 6 Z 2 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V)“ bezeichnet, ist grundsätzlich unbegrenzt gültig und muss nicht erneuert werden.

Unabhängig davon ist es gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) erforderlich, dass Staplerfahrer:innen mindestens einmal jährlich eine innerbetriebliche Unterweisung erhalten. Diese Unterweisung, die während der Arbeitszeit stattfinden muss, dient der Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse über Sicherheitsvorschriften, betriebliche Verkehrsregeln und den Umgang mit dem Hubstapler im spezifischen Arbeitsumfeld.
Wir bieten hierfür die Möglichkeit zur flexiblen Durchführung der jährlichen Unterweisung an.

Zusätzlich zur jährlichen Unterweisung benötigen Arbeitnehmer:innen für das Führen eines Hubstaplers eine schriftliche innerbetriebliche Fahrbewilligung des Arbeitgebers. Diese wird nach einer gezielten Unterweisung im betrieblichen Umgang mit dem Hubstapler erteilt und sollte ebenfalls regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Achtung: Diese Informationen basieren auf dem Stand von 2019. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über aktuelle gesetzliche Vorgaben und betriebliche Anforderungen zu informieren!

Voraussetzungen für die Teilnahme 

Staplerfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. In besonderen Fällen, etwa im Rahmen einer Berufsausbildung, kann der Staplerschein schon ab 16 Jahren erworben werden. Dies ist jedoch mit anderen betrieblichen Voraussetzungen verbunden.

Förderungen für den Staplerschein

Wer seine Chancen im Beruf verbessern will, wird belohnt. Förderprogramme gewähren beachtliche Zuschüsse zu den Kosten der Weiterbildung. Die Förderung beträgt bis zu maximal 100 % der anrechenbaren Projektkosten.
Das Förderungsansuchen muss unbedingt stets VOR dem Beginn der Schulungsmaßnahme bei der Förderungsstelle eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Förderungsansuchen können aufgrund der Gesetzeslage NICHT berücksichtigt werden.

Wer finanziert die Ausbildung?

Um die anfallenden Kosten dieser Ausbildung zu finanzieren, gibt es mehrere Varianten und Förderungen der öffentlichen Hand, welche interessant sind. Ist der Staplerführerschein für eine aktuell ausgeübte Tätigkeit notwendig, trägt meist der Arbeitgeber die Teilnahmegebühren. Liegt es in deinem eigenen Interesse, den Staplerschein als zusätzliche Qualifikation zu besitzen, kannst du dich natürlich auch privat bei uns anmelden.
Der Besitz des Staplerscheins kann deine Jobchancen am Arbeitsmarkt verbessern oder auch zur Erhaltung deines derzeitigen Jobs beitragen. Mit dem Hubstaplerschein bist du für ein Unternehmen wesentlich besser und flexibler einzusetzen. In vielen Unternehmen steht die Schulung schon seit einiger Zeit für Auszubildende auf dem Lehrplan. Wer die Qualifikation erst im Anschluss an die Berufsausbildung erwerben möchte, ist herzlich eingeladen zur Teilnahme an den Kursen bei HUBER eingeladen.

Kontakt Akademie

Huber Logistik
Bahnhofstraße 28, 6380 St. Johann in Tirol
Tel: +43 5352 62204-10
E-Mail: office@huberlogistik.at
ATU 57037067