Huber Logistik
Bahnhofstraße 28, 6380 St. Johann in Tirol
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ATU 57037067
C95-Weiterbildung
... für Berufskraftfahrer im Güterverkehr
MODUL 1: Ökonomisches und ökologisches Fahrverhalten
MODUL 2: Gesundheit, Verkehr- und Umweltsicherheit
MODUL 3: Gewährleistung der Sicherheit der Ladung (Lkw-Lenker)
MODUL 4: Rationelles Fahrverhalten
MODUL 5: Sozialrechtliche Vorschriften und Vorschriften für den Güterverkehr
Deine Möglichkeiten:
- Besuche einmal in 5 Jahren einen 5-tägigen Weiterbildungsblock.
- Besuche 5 Jahre hintereinander jedes Jahr 1 Modul.
- Such‘ dir einen der angebotenen Terminen selbst und individuell für dich passend heraus.
Die Kursbestätigungen sind 5 Jahre lang gültig.
Was bedeutet „Weiterbildung“?
Lenker von LKW über 3,5 t hzG oder Bussen, die einen Fahrerqualifizierungsnachweis besitzen, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder – wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist – vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachweisen.
Lenker, die ihren Führerschein für die Klassen C1 oder C bis zum 9.9.2009 bzw. für die Klasse D bis zum 9.9.2008 gemacht haben, müssen seit 10.9.2014 (Klassen C1 und C) bzw. 10.9.2013 (Klasse D), oder − wenn die Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt wird − vor Aufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung über 35 Stunden nachweisen und im Führerschein den Zahlencode „95“ bei der entsprechenden Klasse eintragen lassen.
Lenker, die zu ihrem Führerschein schon die Prüfung über die Grundqualifikation abgelegt haben, also seit 10.9.2008 (Klasse D) bzw. 10.9.2009 (Klasse C), müssen die 35 Stunden Weiterbildung fünf Jahre nach bestandener Prüfung der Grundqualifikation nachweisen.
Voraussetzungen für deine Teilnahme
Die Kurse für die Grundqualifikation und Weiterbildung richten sich an LKW- und Buslenker, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben oder bei einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen arbeiten. Davon betroffen sind auch Unternehmer, die selbst LKWs lenken.
Berufskraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C nach dem 9. September 2009 erworben haben, müssen einen Nachweis über ihre Grundqualifikation erbringen. Dies erfolgt durch das Bestehen einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommission (schriftlich und mündlich) sowie einer praktischen Fahrprüfung (90 Minuten Prüfungsfahrt).
Wichtige Ausnahmen
Keine Weiterbildung (und daher keinen Eintrag des Zahlencodes „95“) benötigen insbesondere Lenker von:
- KFZ mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 45 km/h,
- KFZ der Feuerwehr, des Militärs und der Polizei,
- KFZ, die zum Zweck der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Straße unterzogen werden,
- neuen oder umgebauten KFZ, die noch nicht in Betrieb genommen sind, sowie
- Fahrschul-KFZ (Fahrunterricht zum Erwerb einer Lenkberechtigung oder der Grundqualifikation, Lehrberufsausbildung zum Berufskraftfahrer innerhalb Österreichs).
Einen Teil der Module kannst du ganz bequem und von überall aus per E-Learning online absolvieren. Melde dich bei uns an.
Im Anschluss erhältst du den Freischaltcode. Wichtig: Bitte im Registrierungsformular die Daten (DSGVO) kontrollieren und bestätigen!
Alles, was du für das E-Learning benötigst, ist ein internetfähiges Endgerät (Smartphone, Tablet, PC) eine Webcam (zumeist ohnehin integriert) und eventuell Kopfhörer. Dann kann es schon losgehen!
Muss ich auch mein ärztliches Gutachten verlängern lassen?
Du müsst zum Erhalt eines C- und D-Führerscheins bis zum 60. Lebensjahr alle 5 Jahre und ab dem 60. Lebensjahr alle 2 Jahre zum Arzt gehen, damit die Lenkberechtigung nicht verfällt. Unter www.führerschein-untersuchung.at findest du Ärzte in deiner Nähe, um fristgerecht vor Ablauf des Führerscheins eine Verlängerung beantragen zu können.
Wie kann ich meine Weiterbildung im Führerschein eintragen lassen?
Du erhältst nach Kursende eine Bescheinigung, die dir die notwendigen 35 Stunden aufgeschlüsselt nach den einzelnen Sachgebieten bestätigt. Mit dieser Bescheinigung kannst du dann bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Bundespolizeidirektion) einen neuen Führerschein beantragen, in dem der C95-Nachweis angeführt wird. Dieser C95 Eintrag ist dann 5 Jahre gültig und muss wiederum mit der nächsten Weiterbildung erneut beantragt und verlängert werden. Tipp: Achte darauf, die für die Führerscheinverlängerung benötigte ärztliche Untersuchung mit deinem C95-Rhythmus zusammenzulegen. Damit sparst du Zeit und Kosten!
Kann ich Anbieter von C95-Weiterbildungen kombinieren?
Es ist grundsätzlich möglich, zwischen Anbietern zu wechseln. Sollte das bei dir der Fall sein, nimm bitte direkt mit uns Kontakt auf und übermittle uns eine Kopie deiner Nachweise. Wir klären dann, welche Einheiten dir noch fehlen und welche Kurstage notwendig sind. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die 35 Stunden bei einem Anbieter zu absolvieren, da die einzelnen Module aufeinander abgestimmt sind.
Kann ich die Weiterbildung mit D95 kombinieren?
Ja, das ist möglich. In dem Fall kommt noch ein Tag mit weiteren 7 Stunden hinzu. Die anderen Tage sind deckungsgleich - somit können an insgesamt 6 Tagen sowohl die Weiterbildung für C95 als auch für D95 absolviert werden.
Kann ich meine Kosten steuerlich geltend machen?
Um bares Geld zu sparen, reiche einfach deine berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über die Arbeitnehmerveranlagung ein.